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Benutzungs- und Entgeltordnung für die Zulassung und Vermietung
der Bergdorfhalle Pömbsen
- Auszug -
§ 1 Eigentümer der Bergdorfhalle
Die Stadt Bad Driburg ist Eigentümerin der Bergdorfhalle Pömbsen.
Die Vermietung sowie die Unterhaltung wurde dem
Betreiberverein Bergdorfhalle Pömbsen e. V. übertragen.
§ 2 Bereitstellung
Der Betreiberverein stellt die Bergdorfhalle Pömbsen allen Interessenten,
insbesondere jedoch den örtlichen Vereinen, Verbänden oder Gruppen,
für die Durchführung kultureller Veranstaltungen. Festlichkeiten,
Versammlungen, Übungs- oder Gruppenabenden nach Maßgabe
dieser Benutzungs und Entgeltordnung zur Verfügung.
Die Bereitstellung der Bergdorfhalle muß von der Teilnehmerzahl her
vertretbar sein (mit Bestuhlung für 326 Personen,
ohne jegliche Bestuhlung für 600 Personen).
§ 3 Ortsansässige Benutzer
Ortsansässige Benutzer sind die Vereine, Vereinigungen und Personen, die ihren
ständigen Sitz bzw. Wohnsitz in Pömbsen haben.
§ 4 Genehmigung
Die Nutzung der Bergdorfhalle .................
§ 5 Durchführungsbestimmungen
Dem Erlaubnisnehmer ...................
§ 5 Abs 1 Aussenanlagen
Der befestigte Vorplatz der Bergdorfhalle darf mit schweren Zugfahrzeugen
nicht befahren werden. Die vorhandene Grünfläche vor der Bergdorfhalle ist
mit keinerlei Fahrzeugen zu befahren. Für Kleinfahrzeuge (PKW) ist zum
Be- und Entladen der dafür unmittelbar vor der Halle vorgesehene
Seitenweg von der linken Hallenseite aus zu benutzen.
§ 6 Rückgabe
Die Bergdorfhalle ist von dem Erlaubnisnehmer in einem sauberen
Zustand zurückzugeben, wobei die Endreinigung bereits bei Vertragsabschluß
zwischen dem Betreibenverein und dem Erlaubnisnehmer festzulegen ist.
§ 6 Abs 1 Reinigungspflicht
§ 7 Pflichten des Mieters
§ 8 Haftpflichtansprüche
§ 9 Benutzungsentgelt
Für die Überlassung der Bergdorfhalle werden folgende Benutzungsentgelte pro
Veranstaltungstag erhohen:
| Räumlichkeiten | Entgelt pro Verantstaltungstag |
||
| ortsansässige Vereine / Privatpersonen | auswärtige Benutzer | kommerzielle Benutzer | |
| Gesamte Halle | 235,00 DM | 350,00 DM | 1.000,00 DM |
Für die Benutzung der Bergdorfhalle ..................
§ 10 Betriebskosten
Zu dem Benutzungsentgelt sind Betriebskosten zu erstatten. Es werden
die jeweils tatsächlichen nachweisbaren Betriebskosten (Strom, Wasser, Kanalgebühren,
Heizkosten, Telefon, Restmüll, Reinigung, etc.) in Rechnung gestellt.
Der Hallenwart des Betreibervereins notiert bei der Übergabe
der Bergdorfhalle den alten und neuen Stand der einzelnen Verbräuche
und den Zustand der Halle im Beisein des Benutzers.
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